Neue MwSt-Sätze in Belgien ab 2026
Nach wochenlangen Verhandlungen hat die Bundesregierung eine Haushaltsvereinbarung mit wichtigen Änderungen der MwSt-Sätze erreicht. Erfahren Sie, was sich für Ihr Unternehmen oder Ihre persönliche Situation ändert.
Überblick über die Änderungen
Der Mehrwertsteuer-Normalsatz von 21 % bleibt unverändert. Die zuvor vorgeschlagene Vereinheitlichung der Sätze von 6 % und 12 % auf 9 % kam nicht. Stattdessen gelten seit dem 1. März 2026 für eine begrenzte Zahl von Produkten und Dienstleistungen höhere Mehrwertsteuersätze, um den Haushalt auszugleichen.
Standard-MwSt-Satz bleibt bei 21%
Gute Nachricht: Der Standard-MwSt-Satz von 21% wird nicht erhöht. Das bedeutet, dass die meisten Produkte und Dienstleistungen ihren aktuellen MwSt-Satz beibehalten.
MwSt-Satzänderungen nach Kategorie
Für die folgenden Kategorien gilt seit dem 1. März 2026 ein anderer Mehrwertsteuersatz:
| Kategorie | Vorher | Seit 1. März 2026 |
|---|---|---|
| Hotelaufenthalte | 6% | 12% |
| Campingplätze | 6% | 12% |
| Pestizide | 12% | 21% |
Keine Harmonisierung auf 9%
Im Gegensatz zu früheren Vorschlägen wird es keine Harmonisierung der MwSt-Sätze von 6% und 12% auf einen einheitlichen Satz von 9% geben. Die verschiedenen Sätze bleiben bestehen, aber einige Kategorien wechseln zu höheren Sätzen.
Änderungen bei Energieverbrauchssteuern
Erdgas
Personen, die mit Erdgas kochen und heizen, werden mehr zahlen, da die Verbrauchssteuern auf Erdgas steigen. Die MwSt wird immer auf den Preis einschließlich Verbrauchssteuern berechnet, was bedeutet, dass auch die geschuldete MwSt auf Erdgas indirekt steigen wird.
Strom
Für Strom werden die Verbrauchssteuern sinken, was sich positiv auf den Gesamtpreis einschließlich MwSt für Verbraucher auswirkt, die Strom nutzen.
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Die oben genannten Änderungen gelten seit dem 1. März 2026. Die ursprünglich angekündigten Erhöhungen für Speisen zum Mitnehmen sowie für Sport und Freizeit und die Senkung für alkoholfreie Getränke in Restaurants und Cafés wurden nicht umgesetzt.
Wichtiger Hinweis
Diese Informationen beruhen auf der Haushaltseinigung vom November 2025 und den am 1. März 2026 in Kraft getretenen Mehrwertsteueränderungen. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation immer an Ihren Steuerberater oder die zuständige Steuerverwaltung. Diese Informationen dienen nur der Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Quellen
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